Welchen Segelschein/Führerschein benötige ich?

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Kundeninfo

Voraussetzung, um eine Yacht bei uns zu chartern, ist der SBF-See. Der amtliche Sportbootführerschein-See berechtigt Sie zum Führen unserer Yachten. Ab 2010 benötigen Sie bei einer Yacht mit UKW-Ausrüstung zusätzlich ein gültiges Funkzeugnis, sehen Sie zu diesem Thema auch bitte unsere Informationsseite. Aber: Durch den SBF-See haben Sie noch keine Segelerfahrung. Wenn Sie keinen BR oder SKS-Schein oder ähnliches haben, dann ist das kein Problem, aber Sie sollten auf Nachfrage Ihre persönliche Erfahrung mit Segelyachten kurz darstellen, zum Beispiel durch eine eigenes Boot, oder jahrelange Erfahrung, oder bereits erfolgte Charter usw.Rein rechtlich genügt der Sportbootführerschein, aber wir wüßten schon gern, ob Sie eine Yacht führen können.

Führerscheinfragen

Wer aus einem anderen EU-Land in Deutschland eine Yacht chartert, benötigt keinen deutschen SBF-See. Die Regel lautet: Wer in seinem Heimatland die Berechtigung hat, eine entsprechende Yacht zu führen, der darf dies auch in Deutschland. (Je nach Land mit Schein oder auch ohne). Es gilt hier also das "Heimrecht". Diese Regelung muss dann aber ausdrücklich im Chartervertrag vereinbart sein.

Sie benötigen also (Fazit):

1. Sicher:  Sportbootführerschein See

2. Wenn ein Funkgerät betriebsbereit an Bord ist: Funkschein

3. Sehr Fraglich und strittig: "Pyroschein", siehe unsere Ausführungen dazu