Welche rechtlichen Voraussetzungen gibt es zur Vercharterung einer Yacht?

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Eignerinfo

Die Vermietung erfolgt im Rahmen der "Verordnung über die Inbetriebnahme von Sportbooten und Wassermotorrädern sowie deren Vermietung und gewerbsmäßige Nutzung im Küstenbereich (See-Sportbootverordnung - SeeSpbootV)". Kernpunkt dort: Jede Yacht, die gegen Entgelt vermietet wird muss ein „Bootszeugnis“ besitzen.

Crew

Das zuständige Wasser- und Schifffahrtsamt überprüft bei der Abnahme die Ausrüstung der Yacht, insbesondere die Sicherheitseinrichtungen (Rettungsinsel, Rettungswesten, Notsignale). Die Abnahme wird beim WSA formlos beantragt.

Wer Spaß an Gesetzestexten hat, kann hier nachlesen: See-Sportbootverordnung