
Seit längerem schon gilt für die Einreise in Schengen-Staaten, das keine Grenzübergangshäfen mehr benötigt werden. Es reicht einen gültigen Personalausweis mit sich zu führen. Zollrechtlich gibt es ebenfalls keine Einschränkungen solange die verfügbare Freimengen bestimmter Waren nicht überschritten werden. Sehen Sie bitte hier die möglichen Freimengen im Zoll innerhalb der EG.