Sind meine Zahlungen abgesichert?

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Kundeninfo

Bei der Yachtcharter handelt es sich nicht um eine Reiseleistung. Im Reiserecht wäre die Aushändigung eines Reisepreissicherungsscheins Pflicht. Hier handelt es sich aber um eine Miete (Sie mieten einen Gegenstand, ein Boot, für eine bestimmte Zeit.)

Die Aushändigung eines Sicherungsscheins ist keine Pflicht für Vercharterer, da ausschließlich Boote vermietet oder Bootsmietverträge vermittelt werden. Wir stehen mit unserem guten Namen dafür, dass Ihr Geld sicher ankommt und sie eine ensprechende Gegenleistung bekommen.

Wenn Sie es trotzdem wünschen, können Sie Ihre Zahlungen zusätzlich absichern:

a) Bei den beigefügten Versicherungsunterlagen besteht die Möglichkeit, neben der Reiserücktrittsversicherung auch die Insolvenz des Vertragspartners abzusichern.
b) Auf Wunsch können Sie von uns bei Vertragsabschluß den Sicherungsschein von Yacht-Pool erhalten gegen eine Ausstellungsgebühr von 5,- EUR.

Sicherungsschein von Yacht-Pool

Sicherungsschein von Yacht-Pool