Yachtcharter Ostsee - Fragen und Antworten

Welchen Segelschein/Führerschein benötige ich?

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Voraussetzung, um eine Yacht bei uns zu chartern, ist der SBF-See. Der amtliche Sportbootführerschein-See berechtigt Sie zum Führen unserer Yachten. Ab 2010 benötigen Sie bei einer Yacht mit UKW-Ausrüstung zusätzlich ein gültiges Funkzeugnis, sehen Sie zu diesem Thema auch bitte unsere Informationsseite. Aber: Durch den SBF-See haben Sie noch keine Segelerfahrung.

Benötige ich ein Funkzeugnis?

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Ab der Saison 2010 benötigt der Skipper einer Yacht, die mit einem Funkgerät ausgerüstet ist, ein Funkzeugnis. Für Geräte mit DSC-Technik wird ein SRC oder höher (LRC) benötigt, für ältere Funkgeräte das alte Funkzeugnis (Beschränkt gültiges UKW-Betriebszeugnis) Für Yachten unter 12 m Länge ohne UKW-Ausrüstungspflicht können wir Ihnen Charter ohne Funkzeugnis anbieten, sehen Sie auch unsere Informationsseite dazu.

 

Benötige ich einen Pyroschein?

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Die Rechtslage bezüglich des sog. "Pyroschein" ist aus unserer Sicht nicht eindeutig. Es war jahrelang nicht möglich, eine Prüfung abzulegen. Charterschiffe sind ausgerüstet mit Notsignalen, für die zumindest beim Erwerb ein Pyroschein vorhanden sein muss. Ob allerdings ein Charterskipper oder jemand aus der Crew den Schein benötigt ist unklar, da er die Notsignale nicht erwirbt, bei sich im Haus lagert oder von der Wohnung zum Schiff transportiert. Sie werden nur im Notfall verwendet, dies darf jeder.

Wie finde ich bei PCO meine Traumyacht?

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Es gibt mehrere Möglichkeiten: Auswahl direkt über die Homepage. Ihnen werden diverse Listen vorgeschlagen (die Charteryachten nach Größe oder Typ sortiert). Suche über den Link "Häfen". Hier wählen Sie sich Ihren Wunschausgangshafen aus und können so die dortigen Yachten finden. Auswahl über die Yachtsuche auf der Homepage.

Für Sie werden nach der Auswahl von Kalenderwoche, Revier und Kojenanzahl die noch freien Yachten angezeigt.

Wie funktioniert eine Buchung bei PCO?

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Wenn Sie eine Yacht bei uns reservieren, setzen wir uns unverzüglich mit dem Eigner in Verbindung und reservieren die Yacht für Sie. Die Reservierung gilt 7 Tage.

Anschließend erhalten Sie von uns per Post (in eiligen Fällen auch per Email) den Chartervertrag und weitere Dokumente (Datenblatt, Versicherungsunterlagen, Anfahrtbeschreibung, Packliste, etc.)

Sie haben dann eine Woche Zeit, die Unterlagen zu prüfen und bei Gefallen den Vertrag unterschrieben zurückzusenden.

Sie erhalten dann nochmals den Vertrag zurück mit der Unterschrift des Eigners.

Mit wem schließe ich den Chartervertrag ab?

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Grundsätzlich wird der Chartervertrag zwischen Ihnen und dem jeweiligen Eigner abgeschlossen. PCO hat einen Agenturvertrag mit dem Eigner.

Wann sind welche Zahlungen fällig?

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Nachdem Sie den vom Eigner unterschriebenen Vertrag zurückerhalten haben, ist die Anzahlung (lt. Vertrag) fällig. 4 Wochen vor Törnbeginn ist die Restzahlung fällig. Bei einigen Yachten ist ebenfalls die Kaution und die Endreinigungsgebühr vor Charterbeginn zu überweisen.

Sind meine Zahlungen abgesichert?

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Bei der Yachtcharter handelt es sich nicht um eine Reiseleistung. Im Reiserecht wäre die Aushändigung eines Reisepreissicherungsscheins Pflicht. Hier handelt es sich aber um eine Miete (Sie mieten einen Gegenstand, ein Boot, für eine bestimmte Zeit.)

Die Aushändigung eines Sicherungsscheins ist keine Pflicht für Vercharterer, da ausschließlich Boote vermietet oder Bootsmietverträge vermittelt werden.

Wie sind die Yachten ausgerüstet?

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Grundsätzlich haben Yachten, die in Deutschland verchartert werden ein " Bootszeugnis". Hier wird von amtlicher Stelle (Wasser-und Schifffahrtsamt/ Germanischer Lloyd) überprüft und bestätigt, dass die Yacht den Sicherheitsanforderungen entspricht. Selbstverständlich sind aktuelle Seekarten und Handbücher an Bord.

PCO

Grundsätzlich sind alle Yachten so ausgerüstet, dass Sie und Ihre Crew sofort in See stechen können.

Welche Zusatzausrüstung ist möglich?

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Bei vielen Yachten sind gegen Aufpreis möglich: Beiboot, Außenborder sowie Spinnaker oder Blister.

Wer übergibt und erklärt mir die Yacht ?

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Die Yacht wird Ihnen entweder von dem jeweiligen Eigner direkt übergeben oder von einem Beauftragten. Viele Eigner haben Ihre Yachten in der Obhut von Service-Stützpunkten, wo sich professionelles Personal um die Yachten kümmert.

Wo kann ich parken?

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Vor Ort wird Ihnen der Eigner oder der Beauftrage des Eigners eine gute Parkmöglichkeit beschreiben.

Wie läuft das mit der Endreinigung?

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Bei den meisten Yachten ist die Endreinigungspauschale Pflicht. Die Yachten werden also vor und nach Ihrem Törn von Profis gereinigt. Dies ist deshalb auch sinnvoll, damit Sie sicher sein können, auch ein wirklich sauberes Schiff zu erhalten.

Zur Schiffsreinigung gehören mindestens:
a) Fegen und Nassreinigung der Böden
b) Absaugen aller Polster, Abwischen der Auflageflächen
c) Auswischen aller Fächer,  Ablagen und Flächen (Schrankwände, Türen etc.)
d) Besteck und Geschirr polieren
e) Reinigen der Pantry incl.

Wie ist die Yacht versichert?

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Alle Yachten sind Haftpflicht- und Kaskoversichert. Die Kaution, die Sie hinterlegen, entspricht in der Regel der Selbstbeteiligung im Schadenfall.

Welche Zusatzversicherungen gibt es?

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Grundsätzlich senden wir Ihnen mit dem Chartervertrag Unterlagen über mögliche zusätzliche Versicherungen, wie etwa Reise(Charter-)rücktritt, Skipperhaftpflicht und Kautionsversicherung. Wir empfehlen stets, eine Rücktrittsversicherung abzuschließen, man weiß ja nie , was kommt.

Bei Fragen zu diesen Themen, bitten wir Sie, direkt mit der Versicherung in Kontakt zu treten, dort kann man Ihnen sachkundig weiterhelfen.

Sollten Sie eine Kautionsversicherung abgeschlossen haben, so entbindet dies NICHT von der Pflicht, die Kaution zu hinterlegen.

Wenn ich unterwegs ein Problem habe, wer hilft mir?

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Erster Ansprechpartner ist stets der Eigner oder sein Beauftragter. Vor Törnbeginn erhalten Sie die jeweiligen Telefonnummern während des Törns.

Sollte mal absolut niemand erreichbar sein, können Sie natürlich gern auch bei uns anrufen. Wir versuchen dann, den Eigner zu erreichen und das Problem für Sie zu lösen.

Gibt es einen Nachlass, wenn ich eine Yacht mehr als eine Woche miete?

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Wer mehr als eine Woche chartert, erhält in der Regel 5% Nachlass auf die zweite Woche, auf die Folgewochen dann 10 %.

Wer bereits rechtzeitig seinen Urlaub planen kann, erhält zudem bei den meisten Eignern einen Frühbucherrabatt (bis 31.12.)

Wer legt eigentlich die Charterpreise fest?

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Die einzelnen Saisonpreise der Yachten und die Saisonzeiten werden ausschließlich von den jeweiligen Eignern festgelegt.

Wer gibt mir Tipps für meine Törnplanung?

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Sie können uns gern fragen, wenn Sie Tipps für Ihre Törnplanung benötigen. Wir beraten Sie gern. Viele nützlich Hinweise finden Sie in unserem Törnplaner.  Ein schönes Buch für die Vorbereitung ist:

Hafenhandbuch Ostsee
Loseblattausgabe: Hafenhandbuch Ostsee, Bd.1, Schleswig-Holsteinische und Dänische Ostseeküste, Belte und Sund, Südküste Schweden und Bornholm: BD I

Wie bekomme ich Wetterinformationen?

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Da gibt es diverse Möglichkeiten: Radio. Wetterempfänger, falls vorhanden, Seefunk, Hafenmeister oder SMS-Dienste (z.B. www.wetterwelt.de). Falls Sie mal unterwegs keine Möglichkeit haben sollten, das aktuelle Wetter zu empfangen (einsame Insel...) können Sie notfalls auch gern bei uns im Büro anrufen....

Was sollte ich mitbringen zum Törn?

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Zu jedem Chartervertrag legen wir Ihnen eine Checkliste anbei für die persönlichen Dinge, die mitgenommen werden sollten. Grundsätzlich ist alles an Bord, außer: Geld, Bettwäsche, Bekleidung, Lebensmittel und Getränke.

Kann ich mein Haustier/ Hund mitnehmen?

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Das Mitnehmen von Haustieren bzw. Hunden ist je nach Eigner unterschiedlich möglich. Oftmals wird eine erhöhte Endreinigung verlangt, bitte fragen Sie uns auf welchen Yachten eine Mitnahme von Haustieren möglich ist und unter welchen Bedingungen.

Welche Papiere und Dokumente sollte ich mitführen?

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Wie auf jeder Reise: Personalausweis bzw. Reisepass, Führerschein, Krankenversicherung

Für die Yacht: Sportbootführerschein See, Segelscheine, Funkzeugnis (falls vorhanden)

Welche Grenzformalitäten gibt es bei der Ein- und Ausreise?

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Seit längerem schon gilt für die Einreise in Schengen-Staaten, das keine Grenzübergangshäfen mehr benötigt werden. Es reicht einen gültigen Personalausweis mit sich zu führen. Zollrechtlich gibt es ebenfalls keine Einschränkungen solange die verfügbare Freimengen bestimmter Waren nicht überschritten werden. Sehen Sie bitte hier die möglichen Freimengen im Zoll innerhalb der EG.

Welche Yachten haben eine See-BG Abnahme für Ausbildungsfahrten?

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Welche Yachten haben eine See-BG Abnahme für Ausbildungsfahrten? Einen kurzen Überblick finden Sie hier: Yachten mit See-BG

Wochenendcharter - geht das?

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WochenendeKurzurlaub auf dem Wasser

Wir bekommen häufig Anfragen für eine Kurzcharter oder eine Wochenendcharter. Gern erfüllen wir diese Wünsche, wir vermieten die Yachten auch kürzer als eine Woche.Die einzige Einschränkung dabei: Die Kurztörns können wir Ihnen auch nur kurzfristig zusagen. In der Hauptsaison Juli und August können wir 3-4 Tage vor dem Termin eine feste Buchung annehmen, in der Nebensaison 10 Tage vor dem Termin.

Bettwäsche - gibt es Bettwäsche und Handtücher an Bord?

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Bettwäsche und Handtücher sind bei Charteryachten in der Ostsee in der Regel nicht an Bord. An einigen Stützpnkten kann man dies dazu mieten. Fragen Sie uns gern, wir informieren Sie, ob Sie für Ihre Urlaubsyacht Bettwäsche mieten können.

Gibt es Kinderwesten an Bord?

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Gerade in den Sommerferien stellt sich häufig die Frage nach Kinderwesten und nach einem Sicherheits-Relingsnetz für Kinder. Hierzu gibt es zwei grundsätzliche Aussagen:

Kinderwesten sind an fast jedem Standort für fast alle Schiffe auf Nachfrage erhältlich, wie das Photo aus dem PCO-Lager in Heiligenhafen zeigt:

Kinderwesten

Dänische Grenzkontrollen - Was bedeutet das für Segler?

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Dänemark - der Personlausweis genügt
In der aktuellen Presse werden von Seiten des dänischen Staates wieder Passkontrollen an den Grenzen angekündigt. Betrifft dies die Segler? Nein, so die Auskunft des Zollamtes in Kiel. Es könnte lediglich sein, dass in einem dänischen Hafen ein freundlicher Zöllner mal den Ausweis sehen möchte.

Die alte "Grenzerlaubnis" ist weiterhin nicht notwendig, dies war ein deutsches Einreisepapier, kein Dänisches. Kiel, 12.September 2011