
Ab der Saison 2010 benötigt der Skipper einer Yacht, die mit einem Funkgerät ausgerüstet ist, ein Funkzeugnis. Für Geräte mit DSC-Technik wird ein SRC oder höher (LRC) benötigt, für ältere Funkgeräte das alte Funkzeugnis (Beschränkt gültiges UKW-Betriebszeugnis) Für Yachten unter 12 m Länge ohne UKW-Ausrüstungspflicht können wir Ihnen Charter ohne Funkzeugnis anbieten, sehen Sie auch unsere Informationsseite dazu.